Erfahrungen & Bewertungen zu DC Reinraum Hygiene
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. Gestaltung des Auftrages

1.1 DC Reinraum Hygiene (Daniel Cavelius) als Auftragnehmer (AN) führt sämtliche Trainings und Schulungen frei von Weisungen Dritter aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber (AG) wird durch die Auftragserteilung nicht begründet.

1.2 Die Geschäftsbedingungen des AG finden keine Anwendung, auch wenn der AG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

1.2 Der AN ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.3 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind. Insbesondere bei Inhouse-Schulungen erhält der AN vom AG wesentliche Einblicke in vorliegende SOP’s und Arbeitsanweisungen. Diese Informationen werden nach den Trainings gelöscht und Dritten unzugänglich gemacht. Selbstverständlich unterliegen alle diese Informationen der Geheimhaltung.

1.4 Der AG ist berechtigt, den Trainingsauftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ist für den AG kostenfrei bei gleichzeitiger, verbindlicher Vereinbarung eines Ersatztermins. Bei einer Stornierung nach dem 20. Tag vor dem vereinbarten Termin ist ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Trainingshonorars zu zahlen. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim AN.

1.5 Ist der AN wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung des vereinbarten Trainings verhindert, werden die Vertragspartner, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, erhält der AG die Erstattung der geleisteten Anzahlung, ohne Anspruch auf weitere Entschädigungen.

2. Trainingsmaterialien, Urheberrechte und Lizenzrechte 

2.1 Die vom AN bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Trainingsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht. Sie werden den Trainingsteilnehmern ausschließlich zu deren eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der AG und die Trainingsteilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien vor, während oder nach den Trainings zu vervielfältigen, weiterzugeben und in Trainings zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an den Trainer zurückzugeben.

2.2 Der AN sichert dem AG zu, dass die von ihm verwandten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den AG von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Trainer bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.

2.3 Der AG sichert dem Trainer zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Trainer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom AG bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.

3. Werbung

AG und AN sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Trainings, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Trainings hinzuweisen.

4. Honorar und Kostenerstattung

Die Rechnungsstellung erfolgt vor Eine Anzahlung von 50 % der Trainingspauschale ist bei Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung erfolgt nach Durchführung der Schulung und Erfolgskontrolle.

5. Konkurrenzklausel

Durch den Vertrag mit dem AG wird der AN nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.

6. Haftung

Der AN haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.

7. Schlussklauseln

7.1 Der AN wird die personenbezogenen Daten der Trainingsteilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des AG, die ihm durch das vereinbarte Training bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.

7.2 Beide Seiten sind verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.

7.3 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

7.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.